Die Heizung läuft, aber der Schornsteinfeger kündigt eine Messung an und auf dem Prüfbericht stehen plötzlich Werte wie O₂, CO und Abgasverlust. Ich zeige, was bei der Abgasmessung an einer Heizung tatsächlich geprüft wird, wann sie in Deutschland vorgeschrieben ist, welche Grenzwerte gelten, wie der Termin abläuft und mit welchen Kosten Sie ungefähr rechnen sollten.
Die wichtigsten Fakten zur Heizungsmessung auf einen Blick
- Prüfung: Gemessen werden unter anderem Abgastemperatur, Sauerstoffgehalt, Kohlenmonoxid und bei Ölheizungen die Rußzahl.
- Frist: Öl- und Gasheizungen werden nach Alter meist alle 2 oder 3 Jahre nach der 1. BImSchV überwacht.
- Grenzwerte: Der zulässige Abgasverlust liegt bei Öl- und Gasfeuerungen je nach Leistung bei 9 bis 11 Prozent.
- Brennwertgeräte: Die regelmäßige Prüfung des Abgasverlusts entfällt bei diesen Geräten, andere Sicherheitsprüfungen können trotzdem vorgeschrieben sein.
- Kosten: Für eine einfache Messung sind häufig etwa 50 bis 120 Euro zu erwarten. Weitere Prüfungen und Kehrarbeiten erhöhen den Rechnungsbetrag.

Was bei der Abgasmessung wirklich geprüft wird
Bei der Messung wird nicht einfach nur „in den Schornstein geschaut“. Ein geeichtes Abgasanalysegerät nimmt eine Probe aus dem Abgasweg und ermittelt, ob die Verbrennung sauber und die Wärmeausnutzung ausreichend ist. Für mich ist dabei die wichtigste Unterscheidung, dass eine solche Prüfung kein vollständiger Energiecheck des Hauses ist, sondern zunächst eine Momentaufnahme des Wärmeerzeugers.
Diese Werte stehen meist auf dem Prüfbericht
- Abgastemperatur: Sie zeigt, wie heiß die Verbrennungsgase die Anlage verlassen. Eine sehr hohe Temperatur kann auf unnötige Wärmeverluste hindeuten.
- Sauerstoffgehalt im Abgas: Der O₂-Wert gibt Hinweise darauf, ob dem Brenner zu viel oder zu wenig Verbrennungsluft zugeführt wird.
- Kohlenmonoxid, kurz CO: Das giftige Gas entsteht bei unvollständiger Verbrennung. Ein auffälliger Wert ist vor allem ein Sicherheitsproblem.
- Abgasverlust: Dieser Prozentwert beschreibt, wie viel Wärme mit den Abgasen über die Abgasanlage verloren geht.
- Rußzahl und Ölderivate: Diese zusätzlichen Prüfungen betreffen vor allem Heizölfeuerungen und geben Hinweise auf die Qualität der Verbrennung.
- Druckdifferenz und Ringspaltwerte: Bei vielen Gasgeräten wird zusätzlich geprüft, ob Abgas sicher abgeführt und keine Verbrennungsluft aus dem Abgasweg angesaugt wird.
Der Abgasverlust darf nicht mit dem Jahreswirkungsgrad verwechselt werden. Ein Kessel kann bei der Messung gute Werte erreichen und trotzdem wegen einer falschen Heizkurve, häufigem Takten oder schlecht gedämmten Leitungen im Jahresverlauf unnötig viel Energie verbrauchen. Genau deshalb sehe ich die Messung als Sicherheits- und Emissionskontrolle, nicht als Ersatz für eine Wartung oder einen hydraulischen Abgleich.
Wann die Prüfung Pflicht ist und wer sie durchführt
Die gesetzlichen Grundlagen bilden vor allem die 1. BImSchV, die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, sowie die Kehr- und Überprüfungsordnung. Für eine zentrale Öl- oder Gasfeuerung ab 4 Kilowatt gelten je nach Anlagenalter und Technik unterschiedliche Fristen.
| Anlage | Wiederkehrende Messung nach 1. BImSchV | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|
| Öl- oder Gasheizung bis 12 Jahre | Alle 3 Kalenderjahre | Gilt für Anlagen, für die die entsprechenden Anforderungen der Verordnung gelten. |
| Öl- oder Gasheizung älter als 12 Jahre | Alle 2 Kalenderjahre | Das Alter bezieht sich auf Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung. |
| Anlage mit selbstkalibrierender, kontinuierlicher Verbrennungsregelung | Alle 5 Kalenderjahre | Die technische Ausstattung muss diese Einstufung tatsächlich erfüllen. |
| Neue oder wesentlich geänderte Anlage | Erstmessung meist innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme | Bei Brennwertgeräten gelten Ausnahmen für die Abgasverlustmessung. |
Bei einem Kaminofen oder Heizkessel für feste Brennstoffe gelten andere Vorgaben. Hier können unter anderem Staub- und Kohlenmonoxidgrenzwerte geprüft werden. Eine Einzelraumfeuerstätte wie ein Kaminofen wird außerdem anders behandelt als ein Heizkessel, der das ganze Gebäude mit Wärme versorgt.
Die vorgeschriebene Messung wird in der Regel durch einen Schornsteinfegerbetrieb durchgeführt. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger legt im Feuerstättenbescheid fest, welche Arbeiten wann fällig sind. Ich rate Eigentümern, diesen Bescheid aufzubewahren und nicht nur auf die Rechnung oder einen Terminzettel zu achten, denn dort stehen die verbindlichen Fristen.
Messung und Abgaswegüberprüfung sind nicht dasselbe
Viele Haushalte werfen zwei unterschiedliche Termine zusammen. Die wiederkehrende Messung nach der 1. BImSchV bewertet bestimmte Emissions- und Abgasverlustwerte, während die Abgaswegüberprüfung nach der KÜO vor allem den sicheren Abzug, die Verbrennungsluftversorgung und den technischen Zustand des Abgaswegs betrifft.
| Prüfung | Typischer Inhalt | Mögliche Häufigkeit |
|---|---|---|
| Messung nach 1. BImSchV | Abgasverlust, O₂, Abgastemperatur, bei Öl zusätzlich Ruß und Ölderivate | Je nach Alter meist alle 2 oder 3 Jahre |
| Abgaswegüberprüfung nach KÜO | Abgasabzug, Verbrennungsluft, CO, Verbindungsstücke und Abgasleitung | Je nach Bauart jährlich oder alle 2 Jahre |
| Wartung durch Heizungsfachbetrieb | Reinigung, Brennereinstellung, Dichtungen, Regelung und Funktionskontrolle | Praktisch meist jährlich sinnvoll |
Besonders bei raumluftabhängigen Gasfeuerstätten kann die Abgaswegüberprüfung häufiger anstehen als die eigentliche Emissionsmessung. Ein Brennwertgerät ist deshalb nicht automatisch von jedem Schornsteinfegertermin befreit. Die Bauart des Geräts und die Führung der Abgasanlage entscheiden.
So läuft der Termin in der Praxis ab
Vor dem Termin muss die Heizung betriebsbereit sein. Der Schornsteinfeger prüft zunächst die Zugänglichkeit, die Messöffnung und je nach Auftrag auch Feuerstätte, Verbindungsstück, Abgasleitung sowie Verbrennungsluftversorgung. Eine vorhandene Messöffnung ist wichtig, weil die Sonde an einer definierten Stelle eingesetzt werden muss.
- Betriebszustand herstellen: Die Anlage wird in den vorgesehenen Messbetrieb gebracht. Bei manchen Geräten ist dafür eine bestimmte Last oder Temperatur erforderlich.
- Messsonde einsetzen: Die Sonde wird durch die Messöffnung in den Abgasweg eingeführt.
- Werte erfassen: Das Gerät misst unter anderem Sauerstoff, Kohlenmonoxid, Abgas- und Verbrennungslufttemperatur.
- Abgasverlust berechnen: Aus den Messwerten wird der prozentuale Verlust ermittelt. Die Messung läuft nicht nur für einen kurzen Augenblick, sondern über einen definierten Zeitraum.
- Ergebnis dokumentieren: Der Betreiber erhält eine Bescheinigung mit Messwerten, Grenzwerten, Messunsicherheit und eventuellen Mängeln.
Bei einer Ölheizung kommen typischerweise drei Rußzahlmessungen hinzu, aus denen ein Mittelwert gebildet wird. Außerdem wird geprüft, ob sich Ölderivate auf dem Filter befinden. Bei Gasgeräten steht dagegen die CO-Konzentration besonders im Mittelpunkt, weil sie direkt auf eine problematische Verbrennung oder eine Störung der Abgasführung hinweisen kann.
Die eigentliche Messung dauert oft nur wenige Minuten. Für den gesamten Termin sollten Sie bei einer unauffälligen Einfamilienhausanlage trotzdem ungefähr 20 bis 45 Minuten einplanen, weil Vorbereitung, Sichtprüfung, Dokumentation und gegebenenfalls weitere Arbeiten dazugehören.
Grenzwerte verstehen und Messwerte richtig einordnen
Für Öl- und Gasfeuerungsanlagen legt die 1. BImSchV beim Abgasverlust abhängig von der Nennwärmeleistung diese Grenzen fest:
| Nennwärmeleistung | Zulässiger Abgasverlust |
|---|---|
| 4 bis 25 Kilowatt | 11 Prozent |
| Über 25 bis 50 Kilowatt | 10 Prozent |
| Über 50 Kilowatt | 9 Prozent |
Ein Wert von 9 Prozent ist dabei nicht automatisch „besser“ als 10 Prozent in jeder praktischen Hinsicht. Er zeigt zunächst, dass weniger Wärme im Abgas verloren geht. Für die tatsächlichen Heizkosten sind aber auch Betriebsstunden, Vorlauftemperatur, Regelung und Gebäudehülle entscheidend.
Bei Ölheizungen darf die Rußzahl in vielen üblichen Fällen höchstens 1 betragen, bei bestimmten älteren oder anders ausgeführten Anlagen können abweichende Vorgaben gelten. Für Öl- und Gasfeuerungen ist außerdem ein CO-Grenzwert von 1.300 Milligramm je Kilowattstunde vorgesehen, wobei die konkrete Bewertung vom Gerätetyp und vom Prüfverfahren abhängt.
Lesen Sie auch: Heizwert von Erdgas - H-Gas, L-Gas und richtig umrechnen
Was ein schlechter Wert meistens bedeutet
Ein zu hoher Abgasverlust kann durch verschmutzte Wärmeübertrager, eine zu hohe Brennerleistung, falsche Einstellungen oder eine ungewöhnlich hohe Abgastemperatur entstehen. Bei einem auffälligen CO-Wert kommen unter anderem Luftmangel, ein fehlerhafter Brenner oder Probleme mit dem Abgasweg infrage.
Ich würde bei einem Grenzwertproblem nicht eigenständig am Brenner drehen. Die richtige Reaktion ist eine Wartung oder Nachjustierung durch einen Fachbetrieb und anschließend eine Wiederholungsmessung. Ein knapp bestandener Wert ist außerdem kein guter Grund, die Wartung auszulassen, denn Messunsicherheit und Betriebszustand können das Ergebnis beeinflussen.
Ein wichtiger Sonderfall sind Gas-Brennwertgeräte. Bei ihnen wird die regelmäßige Überwachung des Abgasverlusts nach der 1. BImSchV grundsätzlich nicht auf dieselbe Weise verlangt, weil die Bauart als sehr effizient gilt. CO-, Abgasweg- und Sicherheitsprüfungen können jedoch weiterhin erforderlich sein.
Was die Messung kostet und was bei Mängeln passiert
Für eine einfache Abgasmessung an einer einzelnen Öl- oder Gasheizung kann ich als grobe Orientierung 50 bis 120 Euro nennen. Werden zusätzlich Abgasweg, Schornstein, mehrere Feuerstätten oder eine Ölheizung mit Rußprüfung kontrolliert, liegen die Gesamtkosten oft eher bei 100 bis 200 Euro. Region, Anfahrt, Anlagenzahl und der Umfang des Feuerstättenbescheids machen einen spürbaren Unterschied.
Es gibt keinen überall identischen Endpreis für den kompletten Schornsteinfegertermin. Bestimmte hoheitliche Tätigkeiten werden nach Arbeitswerten der KÜO abgerechnet, während freie Kehr-, Prüf- und Serviceleistungen je nach Betrieb kalkuliert werden können. Auf der Rechnung sollte deshalb erkennbar sein, welche Prüfung tatsächlich durchgeführt und welche Leistung zusätzlich berechnet wurde.
Wenn die Anlage die Grenzwerte nicht einhält, wird sie nicht automatisch beim ersten auffälligen Ergebnis stillgelegt. Der Betreiber muss den Mangel innerhalb der gesetzten Frist beseitigen lassen. Danach folgt eine Wiederholungsmessung, die in der Regel gesondert berechnet wird.
- Bei einem leicht erhöhten Abgasverlust ist häufig eine Wartung oder Brennereinstellung ausreichend.
- Bei erhöhtem CO oder Problemen mit dem Abgasabzug hat die Sicherheit Vorrang vor der Energieeffizienz.
- Bei einer nicht beseitigten Beanstandung kann die zuständige Behörde weitere Maßnahmen verlangen.
- Bei Gasgeruch oder Verdacht auf Kohlenmonoxid sollten Sie die Räume verlassen, lüften und den Notruf 112 wählen.
Für Mieter ist meist der Eigentümer oder die Hausverwaltung für die Organisation der vorgeschriebenen Prüfung zuständig. Die Kosten können als umlagefähige Betriebskosten behandelt werden, wenn es sich um laufende Prüf- oder Kehrarbeiten handelt. Reparaturen und der Austausch einer defekten Heizung gehören dagegen nicht einfach in die Nebenkostenabrechnung.
Der kleine Vorab-Check spart Ärger am Messtag
Ich würde vor dem Termin den Feuerstättenbescheid, den letzten Messbericht und die Wartungsunterlagen bereitlegen. Prüfen Sie außerdem, ob der Heizraum zugänglich ist, die Messöffnung nicht verdeckt wurde und die Anlage normal betrieben werden kann.
Eine Wartung kurz vor der Messung kann sinnvoll sein, sollte aber nicht nur dazu dienen, einen Grenzwert irgendwie zu unterschreiten. Besser ist eine saubere Einstellung, bei der die Heizung dauerhaft sicher, leise und möglichst effizient arbeitet. Genau darin liegt der eigentliche Nutzen der Messung: Sie liefert einen belastbaren Hinweis auf den Zustand der Verbrennung und zeigt, wann aus einem kleinen Messwert ein technisches Problem wird.