Ein neuer Kaminofen ist schnell gekauft, aber nicht automatisch sofort betriebsbereit. In Deutschland entscheiden Emissionsgrenzwerte, der Zustand des Schornsteins, die Verbrennungsluft und die Abnahme durch den Schornsteinfeger darüber, ob das erste Feuer legal brennen darf. Ich ordne die wichtigsten Regeln für 2026 ein und zeige, worauf Eigentümer, Mieter und Käufer praktisch achten müssen.
Die wichtigsten Kaminofen-Regeln auf einen Blick
- Abnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist vor der ersten Nutzung erforderlich.
- Alte Einzelraumfeuerungsanlagen aus den Baujahren 1995 bis 21. März 2010 mussten bei fehlendem Nachweis bis zum 31. Dezember 2024 nachgerüstet oder stillgelegt werden.
- In den Ofen gehören nur zugelassene, naturbelassene Brennstoffe, vor allem trockenes Scheitholz.
- Ein offener Kamin darf nur gelegentlich betrieben werden.
- Ein gewöhnlicher handbeschickter Kaminofen ist nicht automatisch eine Heizungsanlage im Sinn des Gebäudeenergiegesetzes.

Welche gesetzlichen Regeln für Kaminöfen aktuell gelten
Die wichtigste Grundlage ist die 1. BImSchV, also die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Sie regelt unter anderem zulässige Brennstoffe, Emissionen, technische Nachweise und Übergangsfristen für ältere Öfen. Ergänzend greifen das Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes, die Feuerungsverordnung und die Kehr- und Überprüfungsordnung.
Bei einem modernen Kaminofen werden Staub- und Kohlenmonoxidwerte normalerweise bereits durch eine Typprüfung des Herstellers nachgewiesen. Für neue Einzelraumfeuerungsanlagen ist vor allem die strengere Stufe 2 relevant. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Heizleistung, sondern auch die Bescheinigung des Herstellers über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
Was für alte Öfen nach dem 31. Dezember 2024 gilt
Die häufig zitierte Stilllegungspflicht betrifft nicht jeden alten Ofen pauschal. Maßgeblich sind das Datum auf dem Typschild, die Bauart und der Nachweis der Emissionswerte.
| Datum auf dem Typschild | Frist nach der 1. BImSchV | Praktische Folge |
|---|---|---|
| Bis 31. Dezember 1974 oder nicht feststellbar | 31. Dezember 2014 | Nachrüstung oder Außerbetriebnahme, sofern kein Ausnahmetatbestand greift |
| 1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984 | 31. Dezember 2017 | Nachrüstung oder Außerbetriebnahme |
| 1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994 | 31. Dezember 2020 | Nachrüstung oder Außerbetriebnahme |
| 1. Januar 1995 bis 21. März 2010 | 31. Dezember 2024 | Weiterbetrieb nur mit Nachweis oder geeigneter Nachrüstung |
Für den Weiterbetrieb eines betroffenen Ofens müssen die Grenzwerte von 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter eingehalten werden. Als Nachweis kommen eine Prüfbescheinigung des Herstellers oder eine Messung durch den Schornsteinfeger infrage. Ein nachgeschalteter Staubabscheider kann eine Lösung sein, ersetzt aber keinen sachgerechten Betrieb.
Ausnahmen gelten zum Beispiel für bestimmte nicht gewerblich genutzte Herde unter 15 Kilowatt, offene Kamine, Grundöfen, Anlagen in Wohnungen ohne andere Wärmeversorgung und glaubhaft vor 1950 errichtete Feuerstätten. Eingemauerte Kamineinsätze und Kachelofeneinsätze werden gesondert behandelt. Genau hier passieren in der Praxis die meisten Fehleinschätzungen. Das Alter allein reicht für eine Entscheidung nicht aus.
Vor dem Einbau entscheidet der Schornsteinfeger
Ich würde den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger immer vor dem Kauf einbeziehen. Ein Ofen kann technisch zugelassen sein und trotzdem am vorhandenen Schornstein, an der Verbrennungsluft oder an den baulichen Bedingungen scheitern.
- Typschild, Leistung und Herstellerbescheinigung des geplanten Ofens prüfen.
- Querschnitt, Höhe, Zugverhältnisse und Belegung des Schornsteins beurteilen lassen.
- Aufstellort, Abstände zu brennbaren Bauteilen und den Bodenbelag nach Montageanleitung festlegen.
- Verbrennungsluft und mögliche Abluftgeräte wie Dunstabzugshauben berücksichtigen.
- Nach dem Einbau die Anlage abnehmen und die erforderlichen Bescheinigungen ausstellen lassen.
Die Anforderungen an den Schornstein sind seit 2022 bei neuen Festbrennstoffanlagen strenger. Bei einem neu errichteten Schornstein muss die Austrittsöffnung grundsätzlich firstnah angeordnet sein und den First um mindestens 40 Zentimeter überragen. Unter bestimmten Bedingungen ist eine alternative Berechnung nach der VDI-Richtlinie 3781 Blatt 4 möglich.
In gut gedämmten oder besonders luftdichten Häusern ist die Verbrennungsluft ein kritischer Punkt. Wird einem raumluftabhängigen Ofen durch eine Lüftungsanlage oder Dunstabzugshaube Luft entzogen, kann Unterdruck entstehen. Dann kommen eine externe Luftzufuhr, ein raumluftunabhängiger Ofen oder eine technische Sicherheitseinrichtung infrage.
Wie oft muss der Schornstein gekehrt werden
Die Häufigkeit richtet sich nach der Nutzung und steht im Feuerstättenbescheid. Als Orientierung sieht die Kehr- und Überprüfungsordnung für feste Brennstoffe meist eine Kehrung bei gelegentlicher Nutzung, zwei bei mehr als gelegentlicher Nutzung und drei bei regelmäßiger Nutzung während der Heizperiode vor. Ganzjährig regelmäßig betriebene Feuerstätten können vier Kehrungen pro Kalenderjahr erfordern.
Diese Werte sind keine Einladung, die Nutzung nachträglich schönzurechnen. Wer den Ofen häufiger betreibt oder sichtbar viele Rückstände erzeugt, muss mit einer anderen Einstufung rechnen. Der Schornsteinfeger kann die Intervalle bei erhöhter Brand- oder Betriebssicherheit anpassen.
Was im Kaminofen brennen darf und was nicht
Für einen üblichen Holzofen sind vor allem naturbelassenes Stückholz, Holzbriketts und geeignete Holzpellets zulässig. Das Gerät muss für den jeweiligen Brennstoff freigegeben sein. Ein Pelletofen darf daher nicht einfach mit Scheitholz betrieben werden, nur weil beides aus Holz besteht.
Nicht in den Ofen gehören lackiertes, imprägniertes oder beschichtetes Holz, Spanplatten, Verpackungen, Kunststoffe, Hausmüll, Papierbriketts und selbst hergestellte Brennstoffe. Auch vermeintlich praktische Paraffin-Brennscheite können unzulässig sein. Das Umweltbundesamt weist außerdem darauf hin, dass feuchtes Holz die Verbrennung verschlechtert und deutlich mehr Schadstoffe freisetzt.
Wie trocken muss Brennholz sein
Für sauberes Heizen sollte das Holz einen Wassergehalt von etwa 15 bis 20 Prozent haben. Dafür braucht Scheitholz je nach Holzart und Lagerung häufig ein bis zwei Jahre. Es sollte luftig, regengeschützt und nicht direkt auf dem Boden lagern.
Ich halte einen kleinen Holzfeuchtemesser für sinnvoller als die verbreitete Klopfprobe. Entscheidend ist außerdem, den Ofen nach Anleitung zu beladen und nicht dauerhaft zu drosseln. Ein qualmendes Feuer ist kein sparsames Feuer, sondern ein Zeichen für zu wenig Luft, zu viel Holz oder einen ungeeigneten Brennstoff.
Ein offener Kamin ist rechtlich und technisch nicht mit einem geschlossenen Kaminofen gleichzusetzen. Er darf nur gelegentlich betrieben werden und ist wegen seines niedrigen Wirkungsgrades nicht als normale Raumheizung gedacht.
Heizungsgesetz und Kaminofen sind nicht dasselbe
Viele Eigentümer vermischen die 1. BImSchV mit dem Gebäudeenergiegesetz. Ein gewöhnlicher, handbeschickter Einzelraumofen, der hauptsächlich den Aufstellraum beheizt, ist nach der Begriffsdefinition des GEG keine Heizungsanlage. Für ihn gelten deshalb in erster Linie die Regeln zu Emissionen, Brandschutz, Schornstein und Betrieb.
Anders sieht es aus, wenn eine neue Biomasseanlage die Wärmeversorgung eines Gebäudes übernehmen soll. Dann können zusätzliche Anforderungen des GEG greifen. Beim Einbau einer Heizungsanlage zur Nutzung fester Biomasse in einem bestehenden Gebäude verlangt § 45 grundsätzlich einen wasserführenden Biomasseofen oder Biomassekessel sowie zugelassene Biomasse als Brennstoff.
Wer nur gelegentlich ein Wohnzimmer erwärmen möchte, muss daraus nicht automatisch ein komplexes Heizsystem machen. Wer dagegen eine Zentralheizung ersetzen oder mehrere Räume über einen Pufferspeicher versorgen will, sollte die Planung energetisch und rechtlich getrennt vom klassischen Kaminofen betrachten.
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Was für Mieter und Wohnungseigentümer gilt
Mieter brauchen in der Regel die schriftliche Zustimmung des Vermieters, bevor sie einen Kaminofen einbauen. Der Anschluss an einen Schornstein, ein Wanddurchbruch oder eine neue Abgasleitung sind bauliche Veränderungen und können nicht allein durch die technische Zulassung des Ofens erlaubt werden.
In einer Eigentümergemeinschaft können Schornstein, Außenwand und Dach zum Gemeinschaftseigentum gehören. Deshalb ist häufig ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich. Zusätzlich gelten die Hausordnung, der Mietvertrag und landesrechtliche Bauvorschriften.
Welche Folgen ein unzulässiger Betrieb haben kann
Fehlt die Abnahme oder erfüllt der Ofen die Grenzwerte nicht, darf er nicht einfach weiterbetrieben werden. Der Bezirksschornsteinfeger kann die Nutzung beanstanden, eine Nachbesserung verlangen und die Einhaltung anschließend erneut prüfen lassen.
Verstöße gegen Brennstoffvorgaben, Emissionsgrenzwerte oder vorgeschriebene Überwachungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ein konkreter Bußgeldbetrag lässt sich nicht pauschal nennen, weil er vom Verstoß und der zuständigen Behörde abhängt. Bei wiederholter Rauch- oder Geruchsbelästigung können außerdem das Ordnungsamt oder die Umweltbehörde eingeschaltet werden.
Auch energetisch ist ein Kaminofen kein Selbstläufer. Ein zu leistungsstarkes Modell überhitzt den Raum, wird häufig gedrosselt und arbeitet dann besonders unsauber. Ich würde die Leistung deshalb nicht nach dem Motto „je größer, desto besser“ auswählen, sondern an Raumgröße, Dämmstandard und tatsächlichem Nutzungsverhalten ausrichten.
Mein Prüfzettel für einen rechtssicheren Start
- Typschild und Baujahr des vorhandenen Ofens dokumentieren.
- Bei einem Altgerät den Nachweis nach § 26 der 1. BImSchV prüfen.
- Vor dem Kauf Schornstein, Aufstellraum und Verbrennungsluft mit dem Bezirksschornsteinfeger klären.
- Nur Brennstoffe verwenden, die der Hersteller und die 1. BImSchV erlauben.
- Brennholz auf etwa 15 bis 20 Prozent Wassergehalt trocknen lassen.
- Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft rechtzeitig schriftlich einbinden.
Wer diese Punkte vor dem Einbau klärt, vermeidet die teuerste Überraschung bei einem Kaminofen: ein zugelassenes Gerät, das am konkreten Gebäude trotzdem nicht betrieben werden darf. Für die endgültige Entscheidung zählt immer die Prüfung vor Ort, besonders bei älteren Schornsteinen, luftdichten Gebäuden und wasserführenden Anlagen.