Eine Monatsmiete nicht bezahlt zu haben, ist ernst, bedeutet aber nicht automatisch, dass die Wohnung sofort gekündigt oder geräumt werden darf. Entscheidend ist, ob es bei einem einmaligen Zahlungsfehler bleibt, wie hoch der Rückstand ist und wie schnell du reagierst. Ich zeige, welche Folgen drohen, ab wann eine fristlose Kündigung möglich wird und was in einem finanziellen Engpass wirklich hilft.
Die wichtigsten Regeln bei einem Mietrückstand auf einen Blick
- Ein einzelner verpasster Zahlungstermin führt normalerweise nicht sofort zur fristlosen Kündigung.
- Die Miete ist grundsätzlich spätestens am dritten Werktag des Monats fällig, sofern der Mietvertrag nichts anderes regelt.
- Eine fristlose Kündigung kommt typischerweise in Betracht, wenn Rückstände von zwei Monatsmieten erreicht werden oder sich über zwei aufeinanderfolgende Termine ein erheblicher Rückstand ergibt.
- Zusätzlich können Verzugszinsen, Mahnkosten und Gerichtsgebühren entstehen.
- Wer sofort Kontakt aufnimmt, zahlt oder eine belastbare Lösung vereinbart, verbessert seine Position deutlich.

Was passiert nach einer einmalig nicht gezahlten Monatsmiete
Bleibt eine Monatsmiete aus, gerät der Mieter in der Regel in Zahlungsverzug. Das kann auch ohne vorherige Mahnung passieren, weil der Zahlungstermin im Mietvertrag oder gesetzlich festgelegt ist. Nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz ist die Miete grundsätzlich zu Beginn des Monats, spätestens am dritten Werktag, zu entrichten.
Die erste Folge ist meist eine Zahlungsaufforderung. Der Vermieter kann die offene Miete verlangen und unter bestimmten Voraussetzungen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fordern. Auch angemessene Kosten für eine Mahnung oder spätere Rechtsverfolgung können hinzukommen.
Eine einzelne komplett fehlende Monatszahlung reicht normalerweise noch nicht für eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Das ist der Punkt, den viele aus Angst falsch einschätzen. Trotzdem sollte niemand die Sache aussitzen, denn aus einem überschaubaren Rückstand kann innerhalb weniger Wochen eine kündigungsrelevante Schuld werden.
Auch ein Überweisungsfehler kann Folgen haben
Wurde die Miete überwiesen, aber wegen einer falschen IBAN, eines Tippfehlers beim Verwendungszweck oder einer fehlenden Kontodeckung nicht gutgeschrieben, bleibt die Forderung zunächst offen. Ich würde deshalb nicht nur auf den Überweisungsbeleg schauen, sondern prüfen, ob das Geld tatsächlich auf dem richtigen Vermieterkonto angekommen ist.
Bei einem technischen Fehler solltest du den Vermieter sofort schriftlich informieren und den Zahlungsnachweis beifügen. Eine kurze, sachliche Erklärung wirkt hier meist besser als langes Rechtfertigen. Entscheidend ist, dass der offene Betrag schnell und nachweisbar ausgeglichen wird.
Ab wann eine Kündigung wegen Mietrückständen droht
Das deutsche Mietrecht unterscheidet zwischen einer fristlosen Kündigung und einer ordentlichen Kündigung. Für die fristlose Kündigung gelten bei Wohnraum besonders hohe Anforderungen, weil sie das Mietverhältnis ohne normale Kündigungsfrist beendet.
| Situation | Mögliche rechtliche Folge |
|---|---|
| Eine Monatsmiete einmalig vollständig offen | Zahlungsverzug, Mahnung und Kosten möglich; eine fristlose Kündigung ist normalerweise noch nicht gerechtfertigt. |
| Zwei volle Monatsmieten hintereinander nicht gezahlt | Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann möglich sein. |
| Rückstand erreicht über einen längeren Zeitraum insgesamt zwei Monatsmieten | Ebenfalls kann eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB in Betracht kommen. |
| In zwei aufeinanderfolgenden Monaten fehlt jeweils ein erheblicher Teil | Entscheidend ist, ob der Gesamtrückstand mehr als eine Monatsmiete beträgt. |
Für die Berechnung zählt in der Praxis häufig die vertraglich geschuldete Gesamtmiete einschließlich vereinbarter Betriebskostenvorauszahlungen. Eine wirksame Mietminderung kann die maßgebliche Forderung verändern. Wer wegen eines Mangels eigenmächtig die komplette Miete zurückbehält, geht deshalb ein erhebliches Risiko ein.
Eine ordentliche Kündigung kann unter Umständen schon bei einem geringeren Rückstand geprüft werden, wenn die Pflichtverletzung schuldhaft und nicht unerheblich ist. Eine einmalige verspätete Zahlung, die sofort ausgeglichen wird, führt aber nicht automatisch dazu, dass der Vermieter wirksam ordentlich kündigen kann. Es kommt immer auf den Einzelfall, die Höhe, die Dauer und das bisherige Zahlungsverhalten an.
Welche Kosten und Schwierigkeiten zusätzlich entstehen können
Je länger die Zahlung ausbleibt, desto teurer wird die Angelegenheit. Neben der Hauptforderung können Verzugszinsen, angemessene Mahnkosten und Anwaltskosten entstehen. Kommt es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren oder einer Zahlungsklage, wachsen die Kosten weiter und müssen bei berechtigter Forderung grundsätzlich vom Schuldner getragen werden.
Eine Kündigung allein beendet die Sache nicht automatisch mit einer sofortigen Räumung. Für eine zwangsweise Räumung braucht der Vermieter normalerweise einen vollstreckbaren Titel und anschließend einen Gerichtsvollzieher. Das bedeutet allerdings nicht, dass man Briefe vom Vermieter, einen Mahnbescheid oder eine Räumungsklage ignorieren darf. Wer Fristen verstreichen lässt, verschlechtert seine Lage unnötig.
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Die Kaution ist kein Ersatz für die letzte Miete
Viele Mieter denken, sie könnten die letzte oder eine schwierige Monatsmiete einfach mit der Kaution verrechnen. Das funktioniert während des laufenden Mietverhältnisses grundsätzlich nicht. Die Mietkaution dient als Sicherheit für bestimmte Ansprüche des Vermieters und darf nicht ohne Weiteres als laufendes Mietguthaben behandelt werden.
Ich halte diesen Fehler für besonders gefährlich, weil die Rechnung zunächst plausibel klingt. Wer die Kaution eigenmächtig einsetzt, kann dadurch erst den Rückstand schaffen, der später zu einer Kündigung beiträgt.
Was Mieter jetzt konkret tun sollten
Der beste Zeitpunkt zum Handeln ist nicht nach der zweiten Mahnung, sondern sobald absehbar ist, dass die Miete nicht pünktlich gezahlt werden kann. Ich würde in dieser Reihenfolge vorgehen:
- Offenen Betrag genau feststellen. Prüfe Mietvertrag, Kontoauszüge, Betriebskostenvorauszahlungen und mögliche Rücklastschriftgebühren.
- Sofort Kontakt aufnehmen. Bitte den Vermieter schriftlich um eine kurze Bestätigung des Rückstands und erkläre realistisch, wann du zahlen kannst.
- So viel wie möglich direkt überweisen. Eine Teilzahlung beseitigt die Schuld nicht vollständig, zeigt aber Zahlungsbereitschaft. Vereinbare den Restbetrag ausdrücklich schriftlich.
- Eine tragfähige Ratenzahlung vorschlagen. Versprich keine Rate, die du im nächsten Monat wieder nicht leisten kannst. Ein kleiner, verlässlicher Plan ist besser als eine unrealistische Zusage.
- Bei finanzieller Not sofort Hilfe beantragen. Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstelle oder eine anerkannte Schuldnerberatung können je nach Situation unterstützen.
Wenn der Mietrückstand durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder eine verzögerte Sozialleistung entstanden ist, solltest du den zuständigen Leistungsträger unmittelbar informieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Behörde Mietschulden übernehmen oder sich zur Zahlung verpflichten. Darauf besteht aber nicht automatisch ein Anspruch, und die Prüfung braucht Unterlagen.
Ist die Miete wegen eines Wohnungsmangels strittig, solltest du nicht einfach die gesamte Zahlung einstellen. Besser ist es, den Mangel nachweisbar zu melden, Beweise zu sichern und vor einer größeren Kürzung Beratung beim Mieterverein oder bei einem Fachanwalt einzuholen. Eine unberechtigte Kürzung kann den Rückstand schneller erhöhen, als viele erwarten.
Was nach einer Kündigung oder Räumungsklage noch möglich ist
Eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen kann unter bestimmten Voraussetzungen durch eine vollständige Zahlung innerhalb der sogenannten Schonfrist unwirksam werden. Dafür muss der gesamte relevante Rückstand spätestens zwei Monate nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs beglichen werden. Maßgeblich ist also nicht einfach der Tag, an dem das Kündigungsschreiben im Briefkasten liegt.
Alternativ kann sich eine öffentliche Stelle zur vollständigen Befriedigung des Vermieters verpflichten. Auch dann müssen die formalen Voraussetzungen stimmen. Wer bereits eine Räumungsklage erhalten hat, sollte daher nicht erst auf den nächsten Brief warten, sondern sofort rechtliche Beratung suchen.
Wichtig ist außerdem, dass eine Schonfristzahlung nicht jede Kündigung automatisch beseitigt. Sie wirkt vor allem gegen die fristlose Kündigung wegen Mietrückstands. Eine gleichzeitig erklärte ordentliche Kündigung kann bestehen bleiben, wenn ihre Voraussetzungen erfüllt sind. Eine solche Zahlung ist zudem nicht beliebig oft nutzbar, denn eine erneute Schonfrist innerhalb eines bestimmten Zeitraums kann ausgeschlossen sein.
In diesem Stadium würde ich alle Unterlagen in einer Datei sammeln: Mietvertrag, Kontoauszüge, Mahnungen, Kündigung, Zahlungsnachweise und Schriftverkehr. Gerade bei digitalen Überweisungen entscheidet oft der genaue Zahlungseingang, nicht die Erinnerung daran, wann der Auftrag erteilt wurde.
Wie sich ein einmaliger Engpass künftig vermeiden lässt
Nach einem überstandenen Rückstand lohnt sich eine kleine, nüchterne Finanzkontrolle. Lege die Miete unmittelbar nach dem Gehaltseingang zurück und prüfe, ob der Dauerauftrag den richtigen Betrag sowie die aktuelle Bankverbindung verwendet. Bei schwankendem Einkommen kann ein separates Mietkonto helfen, auf das monatlich zuerst der Wohnkostenbetrag überwiesen wird.
Wer regelmäßig nur wenige Tage zu spät zahlen kann, sollte mit dem Vermieter über eine klare Vereinbarung sprechen. Eine feste, schriftlich bestätigte Zahlungsregel ist besser als wiederholte Verspätungen ohne Erklärung. Wiederkehrende kleine Rückstände wirken schnell problematischer als ein einmaliger, transparent kommunizierter Fehler.
Mein wichtigster Rat lautet deshalb: nicht abtauchen, nicht mit der Kaution verrechnen und keine Briefe ignorieren. Eine einzelne fehlende Monatsmiete lässt sich häufig noch ohne Kündigung und Gerichtsverfahren lösen, wenn der Mieter schnell, ehrlich und mit einem realistischen Zahlungsplan reagiert.
Die Angaben ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei einer Kündigung, einem Mahnbescheid, einer Räumungsklage oder einem Streit über die Miethöhe solltest du die Unterlagen zeitnah von einem Mieterverein, einer Schuldnerberatung oder einem Fachanwalt prüfen lassen.