Mieterhöhung nach § 558 BGB richtig prüfen

Mieterhöhung für Vermieter – Alle Varianten, Fristen und Muster im Leitfaden. Informationen zu § 558 BGB.

Geschrieben von

Miroslaw Dietrich

Veröffentlicht am

21. Okt. 2026

Inhaltsverzeichnis

Eine Mieterhöhung kommt selten gelegen, und viele Schreiben wirken auf den ersten Blick komplizierter, als sie sind. § 558 BGB regelt, wann die Nettokaltmiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen darf, welche Fristen und Grenzen gelten und wie Mieter auf ein Erhöhungsverlangen sinnvoll reagieren. Ich zeige die entscheidenden Rechenschritte, typische Fehler und die Punkte, die man vor einer Zustimmung unbedingt prüfen sollte.

Die wichtigsten Leitplanken auf einen Blick

  • 15 Monate muss die Miete bei Wirksamwerden der Erhöhung unverändert gewesen sein.
  • Die neue Miete darf höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen.
  • Innerhalb von drei Jahren gilt meist eine Kappungsgrenze von 20 Prozent, in bestimmten Gebieten 15 Prozent.
  • Das Erhöhungsverlangen muss in Textform begründet werden.
  • Nach Zugang bleiben regelmäßig zwei Kalendermonate für Zustimmung, Prüfung oder Sonderkündigung.

Was § 558 BGB bei einer Mieterhöhung erlaubt

Die Vorschrift erlaubt dem Vermieter, eine Zustimmung zur Erhöhung der Nettokaltmiete zu verlangen. Ziel ist nicht, automatisch den aktuellen Angebotspreis am Wohnungsmarkt zu erreichen, sondern die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete. Das ist ein wichtiger Unterschied, weil Inseratspreise oft deutlich höher liegen als die rechtlich relevante Vergleichsbasis.

Berücksichtigt werden Wohnungen mit vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Auch die energetische Ausstattung kann eine Rolle spielen. Die Vergleichsmiete beruht grundsätzlich auf Mieten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde innerhalb der letzten sechs Jahre vereinbart oder angepasst wurden.

Die Regelung greift nicht einfach bei jeder Wohnform. Besonderheiten gelten etwa für preisgebundenen Wohnraum, vorübergehende Mietverhältnisse sowie Verträge mit Staffel- oder Indexmiete. Bei einer Staffelmiete sind Erhöhungen bis zur Vergleichsmiete während der Laufzeit grundsätzlich ausgeschlossen. Bei einer Indexmiete richtet sich die Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex.

Welche zeitlichen und finanziellen Grenzen gelten

Die erste Hürde ist der zeitliche Abstand. Die Miete muss zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung gelten soll, seit 15 Monaten unverändert sein. Das Verlangen selbst darf der Vermieter frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung stellen. Erhöhungen wegen Modernisierung oder veränderter Betriebskosten werden für diese Frist anders behandelt und nicht einfach mit einer normalen Anpassung verrechnet.

Zusätzlich gilt die Kappungsgrenze. Normalerweise darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen. In Gemeinden oder Gemeindeteilen mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt kann die Landesregierung diese Grenze auf 15 Prozent absenken. Das gilt aber nicht automatisch für jede größere Stadt, sondern muss durch eine gültige Landesverordnung festgelegt sein.

Prüfpunkt Was gilt
Zeit seit letzter Erhöhung Mindestens 12 Monate bis zum Erhöhungsverlangen und 15 Monate bis zum Wirksamwerden
Vergleichsmiete Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten
Kappungsgrenze Höchstens 20 Prozent innerhalb von drei Jahren
Angespannter Wohnungsmarkt Unter bestimmten Voraussetzungen höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren

Beispiel: Kostet die Wohnung derzeit 800 Euro Nettokaltmiete, liegt die rechnerische Obergrenze bei einer Kappungsgrenze von 20 Prozent bei 960 Euro. Liegt die ortsübliche Vergleichsmiete aber nur bei 920 Euro, darf der Vermieter nicht auf 960 Euro erhöhen. Es gilt immer die niedrigere Grenze aus Vergleichsmiete und Kappungsgrenze.

So muss das Erhöhungsverlangen ablaufen

Das Schreiben muss dem Mieter in Textform zugehen und nachvollziehbar begründet sein. Eine bloße Mitteilung wie „Die Miete steigt ab August“ reicht nicht. Der Vermieter muss erkennen lassen, auf welcher Grundlage er die verlangte Miete berechnet.

Als Begründung kommen vor allem ein Mietspiegel, eine Mietdatenbank, ein begründetes Gutachten oder drei vergleichbare Wohnungen infrage. Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel mit passenden Angaben, müssen diese Werte grundsätzlich mitgeteilt werden, selbst wenn der Vermieter zusätzlich ein anderes Begründungsmittel verwendet.

Der Ablauf lässt sich an einem einfachen Beispiel zeigen. Geht das Schreiben am 10. Mai zu, läuft die Zustimmungsfrist bis zum Ende des zweiten folgenden Kalendermonats, also bis zum 31. Juli. Bei Zustimmung wird die höhere Miete ab dem 1. August geschuldet. Reagiert der Mieter nicht, kann der Vermieter nicht sofort kündigen, sondern müsste innerhalb weiterer drei Monate auf Zustimmung klagen.

Ich rate davon ab, ein solches Schreiben aus Ärger einfach liegen zu lassen. Schweigen ersetzt zwar nicht automatisch die Zustimmung, aber es verschenkt Zeit für die Prüfung. Sinnvoller ist es, Mietvertrag, letzte Mieterhöhungen, Wohnfläche und Mietspiegel direkt nebeneinanderzulegen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Mieterhöhungsverfahren: Wartefrist, Begründung (Mietspiegel), Textform, Zustimmungsfrist (2 Monate) und Zustimmung/Klage gemäß § 558 ff. BGB.

Den Mietspiegel richtig lesen und die Forderung prüfen

Ein Mietspiegel ist keine allgemeine Preisliste für alle Wohnungen im Ort. Entscheidend ist das passende Feld für Baujahr, Wohnfläche, Lage, Ausstattung und Modernisierungszustand. Schon ein Balkon, eine Einbauküche, ein Aufzug oder eine energetische Sanierung können die Einordnung beeinflussen, aber nicht jede behauptete Aufwertung rechtfertigt automatisch den oberen Wert einer Spanne.

Besonders vorsichtig sollte man bei Online-Inseraten sein. Sie zeigen meist aktuelle Angebotsmieten und nicht zwingend die ortsübliche Vergleichsmiete. Für eine Prüfung nach dieser Vorschrift sind sie deshalb höchstens ein Hinweis, aber normalerweise kein gleichwertiger Ersatz für einen örtlichen Mietspiegel.

Die eigene Kontrolle funktioniert am besten in vier Schritten:

  1. Nettokaltmiete feststellen und Vorauszahlungen für Betriebskosten herausrechnen.
  2. Prüfen, wann die letzte relevante Mieterhöhung wirksam wurde.
  3. Die Wohnung im örtlichen Mietspiegel möglichst genau einordnen.
  4. Vergleichsmiete und Kappungsgrenze getrennt berechnen und den niedrigeren Betrag ansetzen.

Eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung ist davon zu unterscheiden. Sie betrifft nicht die Miete bis zur Vergleichsmiete, sondern die erwarteten laufenden Kosten. Wer die gesamte Abrechnung prüfen möchte, findet die maßgeblichen Regeln und typische Fehler bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung.

Ein häufiger Fehler liegt außerdem in der Wohnfläche. Werden im Schreiben 82 Quadratmeter angesetzt, der Mietvertrag nennt aber 76 Quadratmeter, verändert das die Berechnung erheblich. Bei ernsthaften Abweichungen sollte man nicht nur den Endbetrag, sondern auch die zugrunde gelegten Wohnungsdaten hinterfragen.

Was bei einer fehlerhaften Forderung sinnvoll ist

Ist die Begründung unklar oder der Betrag zu hoch, kann der Mieter die Zustimmung vollständig verweigern oder nur dem tatsächlich berechtigten Betrag zustimmen. Eine Teilzustimmung sollte eindeutig formuliert werden, damit später kein Streit darüber entsteht, welcher Betrag akzeptiert wurde.

Bis zur wirksamen Erhöhung bleibt grundsätzlich die bisherige Miete geschuldet. Einfach weniger zu zahlen, als im Schreiben verlangt wird, ist daher nicht automatisch ein Mietrückstand. Umgekehrt sollte man die höhere Miete nicht vorschnell überweisen, wenn man die Forderung noch prüfen möchte, weil eine vorbehaltlose Zahlung später als Zustimmung ausgelegt werden kann.

Kommt es wegen der Auseinandersetzung zusätzlich zu einer Abmahnung vom Vermieter, sollte man Frist, Vorwurf und Zahlungsaufstellung getrennt prüfen. Eine Abmahnung macht eine unzulässige Mieterhöhung nicht automatisch wirksam, darf aber ebenfalls nicht unbeachtet bleiben.

Für die eigene Antwort genügt oft ein sachlicher Hinweis auf die offenen Punkte. Man kann etwa um die genaue Berechnung, den verwendeten Mietspiegel und die Einordnung der Wohnung bitten. Bei größeren Beträgen, einem drohenden Gerichtsverfahren oder einer schwer einzuordnenden Wohnung ist Unterstützung durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht sinnvoll.

Diese Sonderfälle werden oft verwechselt

Eine Anpassung an die Vergleichsmiete ist nur eine von mehreren möglichen Mietänderungen. Bei einer Modernisierung gelten andere Vorschriften und Berechnungen. Auch eine Erhöhung der Betriebskosten oder Vorauszahlungen folgt einem eigenen Verfahren und darf nicht einfach als Erhöhung nach dieser Regelung bezeichnet werden.

Bei einer Staffelmiete sind die Erhöhungsbeträge bereits im Vertrag festgelegt. Während der Staffel können zusätzliche Erhöhungen bis zur Vergleichsmiete grundsätzlich nicht verlangt werden. Bei einer Indexmiete hängt die Anpassung von der Entwicklung des Preisindexes ab, nicht vom örtlichen Mietspiegel.

Auch eine Neuvermietung ist etwas anderes. Die Regeln zur Mietpreisbremse betreffen die Miethöhe bei Beginn eines neuen Mietverhältnisses. Die hier beschriebene Anpassung betrifft dagegen ein bereits laufendes Wohnraummietverhältnis.

Was ich vor einer Zustimmung immer kontrollieren würde

Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ist nicht schon deshalb berechtigt, weil die Miete jahrelang unverändert geblieben ist. Entscheidend sind Fristen, Begründung, Vergleichbarkeit und Kappungsgrenze. Erst wenn alle vier Punkte zusammenpassen, ist die Forderung plausibel.

Mein praktischer Rat lautet deshalb, das Schreiben nicht isoliert zu lesen. Der Mietvertrag, die letzte Erhöhung, der örtliche Mietspiegel und die tatsächliche Ausstattung der Wohnung gehören auf einen Tisch. Genau diese nüchterne Gegenüberstellung zeigt meistens schnell, ob es sich um eine berechtigte Anpassung oder um eine zu hoch angesetzte Forderung handelt.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Die neue Nettokaltmiete darf höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete erreichen. Zusätzlich gilt innerhalb von drei Jahren meist eine Kappungsgrenze von 20 Prozent, in bestimmten Gebieten von 15 Prozent. Maßgeblich ist die niedrigere Grenze.

Die Miete muss bei Wirksamwerden der Erhöhung seit mindestens 15 Monaten unverändert sein. Nach Zugang des Schreibens läuft die Zustimmungsfrist regelmäßig bis zum Ende des zweiten folgenden Kalendermonats. Geht das Schreiben am 10. Mai zu, endet die Frist am 31. Juli.

Ordnen Sie die Wohnung im örtlichen Mietspiegel nach Baujahr, Wohnfläche, Lage, Ausstattung und Modernisierungszustand ein. Berechnen Sie außerdem die Kappungsgrenze getrennt und vergleichen Sie beide Ergebnisse. Online-Inserate sind meist nur Angebotsmieten und ersetzen den Mietspiegel normalerweise nicht.

Bei einer Staffelmiete sind die Erhöhungsbeträge bereits im Vertrag festgelegt, sodass zusätzliche Erhöhungen bis zur Vergleichsmiete während der Laufzeit grundsätzlich ausgeschlossen sind. Bei einer Indexmiete richtet sich die Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex und nicht nach dem örtlichen Mietspiegel.

Bei einer unklaren Begründung oder einem zu hohen Betrag können Sie die Zustimmung verweigern oder nur dem tatsächlich berechtigten Betrag eindeutig zustimmen. Bis zur wirksamen Erhöhung bleibt grundsätzlich die bisherige Miete geschuldet. Prüfen Sie Mietvertrag, letzte Erhöhung, Wohnfläche und Mietspiegel und holen Sie bei größeren Beträgen oder einem Gerichtsverfahren fachkundige Unterstützung.

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Ich bin Miroslaw Dietrich und beschäftige mich seit 4 Jahren intensiv mit den Themen Wohnen, Immobilien und Smart Home. Meine Leidenschaft gilt der Frage, wie wir unser Zuhause intelligenter, komfortabler und energieeffizienter gestalten können. Auf wbgtn-humboldteck.de teile ich mein Wissen und meine Erkenntnisse, um Ihnen dabei zu helfen, die komplexen Zusammenhänge rund um moderne Wohnkonzepte und smarte Technologien besser zu verstehen. Dabei lege ich Wert darauf, Informationen fundiert zu recherchieren, Trends aufzugreifen und schwierige Themen verständlich aufzubereiten, damit Sie fundierte Entscheidungen für Ihr eigenes Zuhause treffen können.

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